04. Juni 2024
Das deutsche Gesundheitswesen ist komplex. Für pflegende Angehörige kann der Dschungel aus Budgets und Ansprüchen überwältigend sein. Ab dem 01.07.2025 gibt es jedoch eine bedeutende Vereinfachung: Die Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudgets werden zu einem neuen Entlastungsbudget zusammengelegt.
Bisherige Regelungen
Verhinderungspflegebudget: Nutzbar bei tageweiser oder stundenweiser Abwesenheit der Pflegeperson. Es standen 1.612 € für bis zu sechs Wochen pro Jahr zur Verfügung. Wenn das Kurzzeitpflegebudget nicht vollständig ausgeschöpft wurde, konnte die Verhinderungspflege um 806 € erhöht werden. Voraussetzung: sechs Monate häusliche Pflege. Die Beträge konnten von jeder Ersatzpflegeperson, inklusive ambulanter Pflegedienste, abgerechnet werden.
Kurzzeitpflegebudget: Nutzbar für kurzfristige stationäre Aufenthalte, etwa nach Krankenhausaufenthalten. Es standen 1.774 € für maximal acht Wochen im Jahr zur Verfügung. Auch hier konnte das ungenutzte Verhinderungspflegebudget angerechnet werden. Der Betrag war allerdings nur von stationären Einrichtungen abrechenbar.
Neues Entlastungsbudget ab 01.07.2025
Das neue Entlastungsbudget ersetzt die bisherigen Verhinderungs- und Kurzzeitpflegebudgets und beträgt 3.539 €. Die Grundvoraussetzungen und Anträge bleiben größtenteils unverändert, jedoch entfällt die bisherige Bedingung der sechsmonatigen häuslichen Pflege. Dies reduziert die Bürokratie und die Übertragungen der Budgets entfällt.
Sonderregelungen für junge Pflegebedürftige
Für pflegebedürftige Menschen bis 25 Jahre mit Pflegegrad vier oder fünf tritt die Änderung bereits am 01.01.2024 in Kraft. Hier gilt zunächst eine Budgethöhe von 3.386 €. Ab dem 01.01.2025 wird dieses Budget ebenfalls auf 3.539 € erhöht.